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   BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69   

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https://dejure.org/1971,1654
BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69 (https://dejure.org/1971,1654)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1971 - V C 20.69 (https://dejure.org/1971,1654)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - V C 20.69 (https://dejure.org/1971,1654)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung bei Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbescheids von Rentenzahlungen - Änderung eines unanfechtbar gewordenen Bescheids nach dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (AbgG) - Anwendung der Grundsätze über die Rücknahme fehlerhafter ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62

    Neuberechnung einer Unterhaltsrente für Hinterbliebene - Übertragbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Das ist in der Literatur (Haupt-Mey-Obert, Abgeltungsgesetz, 1957, § 57 Anm. 3) und Rechtsprechung (BVerwGE 15, 255 [259]) allgemein anerkannt.

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - (DVBl. 1965, 736) ausgeführt, daß eine Minderung der rechtlichen Verhältnisse einmal durch die Änderung der Gesetzeslage eintreten kann - sei es durch Wegfall (so in BVerwGE 15, 255 [259]), sei es durch Ergänzung oder Neuschaffung (so BVerwGE 24, 285 [BVerwG 06.07.1966 - V C 147/65] [289]) von Gesetzesvorschriften - und daß zum anderen aber auch die Änderung oder Läuterung der Rechtslage durch die Rechtsprechung erfolgen kann.

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Daneben gelten auch die allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwGE 23, 25; 31, 67) [BVerwG 21.11.1968 - V C 111/65].
  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 111.65
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Daneben gelten auch die allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwGE 23, 25; 31, 67) [BVerwG 21.11.1968 - V C 111/65].
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 147.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - (DVBl. 1965, 736) ausgeführt, daß eine Minderung der rechtlichen Verhältnisse einmal durch die Änderung der Gesetzeslage eintreten kann - sei es durch Wegfall (so in BVerwGE 15, 255 [259]), sei es durch Ergänzung oder Neuschaffung (so BVerwGE 24, 285 [BVerwG 06.07.1966 - V C 147/65] [289]) von Gesetzesvorschriften - und daß zum anderen aber auch die Änderung oder Läuterung der Rechtslage durch die Rechtsprechung erfolgen kann.
  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Daneben gelten auch die allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwGE 23, 25; 31, 67) [BVerwG 21.11.1968 - V C 111/65].
  • BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    (RGZ 124, 111 [113]; 156, 347 [351]; BGH in VersR 1957, 231 [232]; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 14. Aufl. 1969, 30 RdNr. 24 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.03.1965 - V C 116.63

    Übergang von Ansprüchen aus einem Besatzungsschaden auf den Träger der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - (DVBl. 1965, 736) ausgeführt, daß eine Minderung der rechtlichen Verhältnisse einmal durch die Änderung der Gesetzeslage eintreten kann - sei es durch Wegfall (so in BVerwGE 15, 255 [259]), sei es durch Ergänzung oder Neuschaffung (so BVerwGE 24, 285 [BVerwG 06.07.1966 - V C 147/65] [289]) von Gesetzesvorschriften - und daß zum anderen aber auch die Änderung oder Läuterung der Rechtslage durch die Rechtsprechung erfolgen kann.
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    Von diesem Grundsatz der Trennung der Anspruchsteile (vgl. auch BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64]) hat der erkennende Senat allerdings eine Ausnahme gemacht.
  • BVerwG, 24.03.1965 - V C 101.63

    Rückgriff (Regress) einer Versicherung gegen den Unfallschädiger für Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    In BVerwGE 21, 1 ff. [BVerwG 24.03.1965 - V C 101/63] hat er unter Anerkennung und ausdrücklicher Hervorhebung des Grundsatzes von der rechtlichen Selbständigkeit der einzelnen Schadensfälle, die den "Anspruchsteilen" entsprechen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Stationierungsschäden eine sich aus der Besonderheit der Situation ergebende Ausnahmeregelung insoweit für erforderlich gehalten, als der Verletzte durch rechtzeitige Anmeldung des Besatzungsschadens die Frist zur Anmeldung auch für den Teil der Forderung des Sozialversicherungsträgers, dem Ansprüche über § 1542 RVO zustehen, wahrt.
  • BGH, 14.11.1958 - VI ZR 240/57
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
    So laufen - wie folgerichtig der Bundesgerichtshof in solchen Fällen entschieden hat - für jeden Anspruchsteil selbständige Verjährungsfristen (BGH in VersR 1959, 231 [232]; Wussow, a.a.O., § 1542 RVO RdNr. 1411), und es wirkt als Folge des Rechtsüberlanges auf den Sozialversicherungsträger eine gerichtliche Geltendmachung des einen Anspruchsteils nicht auch gleichzeitig zugunsten des anderen; der unmittelbar Geschädigte ist, soweit sein Anspruch gegen den Schädiger nach § 1542 RVO übergeht, nicht einmal zur Klageerhebung befugt, die Sachbefugnis zur Einklagung der Forderung, überhaupt die Verfügungsbefugnis über die Forderung liegt insoweit vom Augenblick des Rechtsüberganges an beim Legalzessionar (Wussow, a.a.O., § 1542 RdNr. 1442).
  • BVerwG, 26.08.1959 - V C 144.56
  • BGH, 08.01.1962 - III ZR 175/60

    Einhaltung der Klagefrist bei alsbaldiger Zustellung - Erforderlichkeit der

  • RG, 09.12.1937 - VI 170/37

    1. In welchem Zeitpunkt geht die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den

  • RG, 08.04.1929 - VI 635/28

    Wann beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf das

  • BVerwG, 28.10.1975 - 5 B 43.75

    Rechtsmittel

    Die vom Kläger als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen, "daß auch für § 57 AbgeltG die für das allgemeine Verwaltungs- und Verfahrensrecht entwickelten Grundsätze der Erstreckung der Rechtskraft und Widerrufbarkeit bzw. Anfechtbarkeit begünstigender und beschwerender Verwaltungsakte gelten, daß § 57 AbgeltG und der Begriff der veränderten Verhältnisse nicht engherzig und zum Nachteil des Bürgers auszulegen sind, sondern so, daß der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit vor der formellen Rechtskraft Vorrang hat", bedürfen keiner Klärung im bezeichneten Sinne; denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der Kläger sich im übrigen ganz allgemein beruft, sind zum einen Inhalt und Tragweite des § 57 AbgeltG umfassend bestimmt worden (BVerwGE 16, 109; fernerUrteil vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - [DVBl. 1965, 736 = DÖV 1965, 707 = Buchholz 409.2 § 57 AbgeltG Nr. 3];Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG V C 20.69 - vgl. auchUrteil vom 13. Februar 1975 - BVerwG V C 20.73 -).
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